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TECHNISCHE VERKAUFSBEDINGUNGEN:

TOLERANZEN

a) metallische Halterungen: EN Normen 10147 und EN 10143

b) Platten: siehe Tabelle “Qualitätsstandard”der Firma für herkömmliche oder quetschsichere Platten;

c) Blasen: als Blasen werden gewölbte Bereiche bezeichnet, bei denen keine isolierende Haftung – Halterung vorhanden ist. Laut den allgemeinen, auf dem Markt angewandten Regeln, sind diese bis zu 5% des Gesamtbereiches einer jeden Platte und bis zu max. 0.2 m2 pro Blase zugelassen. Innerhalb dieser Limits wird die Funktionsfähigkeit der Platte nicht beeinträchtigt.  

d) ästhetische Anforderungen: Empfehlungen ECCS Europäisches Übereinkommen der metallischen Herstellung Teil II “Good practices” Punkt 2.5;

e) Lackierungssysteme: siehe “Überzüge – Farben – Ausführungen” für

herkömmliche oder quetschsichere Platten

PLATTENVERPACKUNG
Je nach Typologie, Dicke und Länge, gleichförmige Pakete, gewickelt in eine ausdehnbare Schutzfolie mit Quereinlagen in Polystyren.

Die Pakete bestehen aus Typ, Dicke und Länge. Für die Transportmodalität oder schwere Handhabungen muss die Verpackung in der Bestellphase ausdrücklich definiert und vereinbart werden, diese wird gesondert verrechnet.

Normalerweise muss dieser auf Wipp LKW’s mit einer Plattform von 13,5 Metern durchgeführt werden. Es dürfen nicht mehr als 3 Pakete in vertikaler Richtung übereinandergelagert werden.

ABLADUNG UND HANDHABUNG

ES IST PFLICHT folgende Anweisungen zu befolgen: a) mit Kran oder Laufkran: heben mit einem Kipphebel, Nylongurten und Distanzstücken aus Holz mit einer Mindestbreite von 200 mm und 4 cm breiter als das Paket und unterhalb und oberhalb desselben zu positionieren. Zentrales Halten des Paketes an mindestens 2 Punkten, die ca. 3 / 5 von der Paketlänge entfernt sind; b) mit einem Hebeschlitten: Achsabstand, Länge und Höhe der Forken den Dimensionen und dem Gewicht der Pakete angepasst. Korrektes Ausgleichen der Last auf den Forken. Langsames Ansetzen der Forken unter dem Paket und Erschütterungen während der Verschiebungen vermeiden, um letztendlich den Boden der unteren Plattenfläche nicht zu beschädigen; c) manuelles Abladen: die Tafeln sind einzeln und mindestens zu zweit handzuhaben, seitlicher Transport.

LAGERUNG

Es gelten die Transportregeln. Immer an überdeckten, nicht feuchten Orten lagern, um eventuelle Oxidierungserscheinungen zu vermeiden. Die Pakete auf flachen Flächen halten, die Platten müssen vom Boden angehoben sein.

SCHUTZFOLIE

Die ausdehnbaren Schutzfolien der Plattenvorderseiten (so schnell wie möglich abzunehmen) dürfen den Sonnenstrahlen nicht allzulange ausgesetzt sein , da diese deren Eigenschaften verändern und Ursache dafür sein könnten, dass sich der Lack bei Abziehen der Schutzfolie ablöst.

SCHNITT
Mittels Hacksäge/Bügelsägemaschine durchzuführen. Die Verwendung einer biegbaren ist wegen des Projektionsrisikos von glühenden Partikeln, die in die metallische Halterungen eindringen und auch durch die Schutzfolie in Polyäthylen oxidieren würden, verboten.

GELTENDE GESETZE

Unsere Verträge stützen sich auf das Schweizer Recht, zuständiger Gerichtshof: Gericht von Lugano

Herunterladen die hauptsächliche Ladenkombinationen und unsere Empfehlungen für Transport und Lagerung